
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden (Nutzer/Leistungsnehmer) und der "Berliner Landpartie" hinsichtlich der zu Erholungszwecken dienenden Leistungen. Leistungen der Berliner Landpartie erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser nachstehenden Bestimmungen. Nebenabreden können schriftlich oder mündlich erfolgen, sind jedoch nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Berliner Landpartie wirksam.
B. Vertrag / Leistungen / Besondere Bestimmungen
I. Leistung der Berliner Landpartie
Die Berliner Landpartie bietet im Rahmen von Workshops und Kurztouren Leistungen an, die der Erholung dienen sollen. Der jeweilige Leistungsinhalt ergibt sich aus Broschüren und weiteren Veröffentlichungen im Internet oder einem individuellen schriftlichen Angebot. Nur die in diesem Rahmen beschriebenen Leistungen sind für die Berliner Landpartie bindend, sofern sich aus diesen Bedingungen nicht etwas anderes ergibt.
II. Vertragsabschluß
1. Angebot
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Berliner Landpartie den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Telefax, E-Mail oder Internet sowie fernmündlich erfolgen.
2. Annahme
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch die Berliner Landpartie und Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr (Vergütung) zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Berliner Landpartie wird dem Kunden die Bestätigung seiner Anmeldung bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach diesem versenden.
2.1. Abweichende Bestätigung
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot der Berliner Landpartie vor. An dieses ist sie maximal 10 Tage gebunden. Nach Ablauf dieser Frist ist das Angebot der Berliner Landpartie gegenstandslos, so dass der Kunde keine Leistungsrechte, gleich welcher Art, aus diesem herleiten kann. Nimmt der Kunde das Angebot fristgemäß durch formlose schriftliche Erklärung gegenüber der Berliner Landpartie an, kommt der Vertrag mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande.
2.2. Personenmehrheit
Der Kunde hat die Möglichkeit, neben sich weitere Personen anzumelden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, haftet er gegenüber der Berliner Landpartie auf die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten, die mit der ordnungsgemäßen Anmeldung sämtlicher von ihm angemeldeten Personen entstehen.
3. Zahlungsbedingungen
Es gelten die in den Broschüren und im Internet aufgeführten Preise ohne Abzug. Die Zahlung der Vergütung erfolgt entweder durch Überweisung oder Lastschrift. Zahlungen haben rechtzeitig zu erfolgen. Zahlungen sind rechtzeitig, wenn sie am dritten Werktag nach Angebotsannahme dem Konto der Berliner Landpartie gutgeschrieben sind. Nicht rechtzeitige Zahlungen begründen keinen Anspruch auf Leistungen durch die Berliner Landpartie und berechtigen diese zur Verweigerung der Leistung, ohne dass Gegenansprüche des Kunden entstehen.
3.1. Zahlung durch Überweisung
Zahlungen per Banküberweisung sind nur rechtzeitig, wenn die Gutschrift der vereinbarten Vergütung spätestens am 10. Tag nach Abgabe der verbindlichen Anmeldung auf das Konto der Berliner Landpartie erfolgt.
3.2. Zahlung bei Lastschrifteinzug
Ermächtigt der Kunde die Berliner Landpartie zum einmaligen Lastschrifteinzug, gilt das Eingangsdatum dieser Ermächtigung bei der Berliner Landpartie als Zeitpunkt der Zahlung. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge zu tragen. Liegen diese Voraussetzungen im Zeitpunkt der Vornahme des Bankeinzuges durch die Berliner Landpartie nicht vor oder hat der Kunde die Ermächtigung widerrufen, ist keine Zahlung erfolgt. Für diesen Fall behält die Berliner Landpartie ihren Vergütungsanspruch vollumfänglich. Sollte bis zum Veranstaltungstermin keine Zahlung erfolgt sein, kann die Berliner Landpartie den Kunden von dieser Veranstaltung ausschließen.
4. Nichtzustandekommen des Vertrages
4.1.
Die Leistungen der Berliner Landpartie sind kontingentiert und von dem Erreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl abhängig. Diese ist telefonisch bei der Berliner Landpartie zu erfragen oder im Internet veröffentlicht. Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl oder Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl kommt jeweils kein Vertrag zustande. Maßgebend ist die Reihenfolge der Zahlungseingänge nach dem Zugangsdatum bei der Berliner Landpartie.
4.2.
Die Berliner Landpartie verpflichtet sich, möglicherweise entgegengenommene Teilnahmegebühren, die nach den vorstehenden Bedingungen keinen Leistungsanspruch des Kunden begründen, unverzüglich zurückzuzahlen. Ersatzweise kann der Kunde einen späteren Veranstaltungstermin in Anspruch nehmen.
III. Besondere Bestimmungen
1. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen von zuvor vereinbarten Leistungen sind auch nach Vertragsschluss durch die Berliner Landpartie nötigenfalls zulässig. Dies gilt dann, wenn die Vertragsänderung oder -abweichung nicht wesentlich und der Grund hierfür von der Berliner Landpartie nicht zu vertreten ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.
1.1.
Die Änderung ist nicht erheblich, wenn sich der Zuschnitt der vereinbarten Leistung nicht ändert. In jedem Fall verpflichtet sich die Berliner Landpartie, ihre Kunden von bevorstehenden Änderungen unverzüglich in Kenntnis zusetzen.
1.2.
Sind erhebliche Leistungsänderungen erforderlich, erhält der Kunde hiervon unverzüglich Kenntnis. Er erhält das Recht, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder einen späteren Veranstaltungstermin der Berliner Landpartie in Anspruch zu nehmen.
2. Verhinderungen des Kunden
Ist der Kunde an der Teilnahme einer zuvor vereinbarten Veranstaltung gehindert, ist er ohne Begründung weiterer Kosten berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen. Diese Bedingungen gelten auch für die Ersatzperson. Unabhängig von der Ersatzperson bleibt der ursprüngliche Kunde zur Zahlung verpflichtet. Er verpflichtet sich zudem, seine Verhinderung und die Gestellung der Ersatzperson so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Als spätester Zeitpunkt gilt der Vortag der jeweiligen Veranstaltung.
3. Abstandnehmen vom Vertrag
3.1. Abstandnehmen durch den Kunden
3.1.1. Rücktritt
Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Voraussetzung hierzu ist der Zugang seiner Rücktrittserklärung bei der Berliner Landpartie spätestens am Vortag der Veranstaltung. Die Rücktrittserklärung des Kunden ist grundsätzlich formlos möglich, sollte aus Beweisgründen jedoch schriftlich erfolgen.
3.1.1.1.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht wahr, hat die Berliner Landpartie Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die infolge Bereitstellung ihrer Leistung entstanden sind. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Berechnung des Ersatzanspruches ist das Datum des Zugangs der Erklärung. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden anteilig erstattet.
3.1.1.2.
Die Berliner Landpartie ist berechtigt, ihren Aufwendungsersatz nach folgendem Schlüssel zu pauschalieren:
-
bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 20,00 EUR
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bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr
-
weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Teilnahmegebühr
3.1.2. Kündigung
3.1.2.1.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Veranstaltung in folgenden Fällen zu kündigen:
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bei höherer Gewalt (Unwetter, u.ä.) und dieser gleichstehenden, außergewöhnlichen Ereignissen
Im Falle der berechtigten Kündigung erhält der Kunde die bereits gezahlte Vergütung erstattet.
3.1.2.2.
Schlechtes Wetter begründet kein Recht zur Kündigung. Ausnahmen hiervon bestehen nur im Fall amtlicher Unwetterwarnungen. Die Veranstaltungen der Berliner Landpartie finden auch bei schlechtem Wetter, gegebenenfalls unter geändertem Programm, statt.
3.2. Abstandnehmen durch die Berliner Landpartie
Die Berliner Landpartie ist berechtigt, in folgenden Fällen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin vom Vertrag zurückzutreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag zu kündigen. Diesbezügliche Erklärungen der Berliner Landpartie erfolgen schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail.
3.2.1. Rücktritt
Bis zum Beginn der Veranstaltung ist der Rücktritt vom Vertrag ohne Einhaltung einer besonderen Frist insbesondere in folgenden Fällen möglich:
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Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die in der Regel 6 Teilnehmer beträgt
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Krankheit des Veranstaltungsleiters / Tourenführers
-
Nicht vorhersehbares Scheitern der Nutzung einer eingeplanten und gebuchten Räumlichkeit. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Räumlichkeit aufgrund ihres Zustandes tatsächlich nicht für die Veranstaltung genutzt werden kann. In jedem Fall muss die Räumlichkeit für die Durchführung der Veranstaltung wesentlich sein.
-
bei höherer Gewalt (Unwetter, u.ä.) und dieser gleichstehenden, außergewöhnlichen Ereignissen
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Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze der Berliner Landpartie bei Durchführung der Veranstaltung, nach Ausschöpfen aller denkbaren Alternativen. Die wirtschaftliche Opfergrenze gilt dann als überschritten, wenn die Durchführung einer geänderten Veranstaltung für die Berliner Landpartie wirtschaftlich unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn die Veranstaltung nicht wenigstens kostendeckend durchgeführt werden kann. Vorstehendes gilt nicht, wenn die Berliner Landpartie die zugrunde liegenden Umstände zu vertreten hat.
In den vorstehenden Fällen erhält der Kunde die bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet.
3.2.2. Kündigung
Nach Beginn der Veranstaltung ist die Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer besonderen Frist insbesondere in den folgenden Fällen möglich:
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Vertragswidriges Verhalten des Kunden (Teilnehmers) oder nachhaltige Störung der Veranstaltung durch den Kunden trotz vorheriger Abmahnung durch die Berliner Landpartie. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Anweisungen und Empfehlungen des Veranstaltungsleiters / Tourenleiters nicht Folge leistet und hierdurch sich oder / und andere Teilnehmer sowie Dritte in Gefahr bringt. In Fällen dieser Art behält die Berliner Landpartie ihren Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen.
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Höhere Gewalt (Unwetter, u.ä.) und dieser gleichstehende, außergewöhnliche Ereignisse
4. Gewährleistung
4.1.
Die Berliner Landpartie steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Veranstaltungs- und Tourenleiter, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ein.
4.2.
Sofern die Leistung der Berliner Landpartie nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde in angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Er ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um den Schaden für die Berliner Landpartie gering zu halten.
4.3.
Beanstandungen (Mängelanzeigen) sind unverzüglich und vor Ort gegenüber dem jeweiligen Veranstaltungs- / Tourenleiter zu äußern. Die Berliner Landpartie ist berechtigt und verpflichtet, nach Möglichkeit sofortige Abhilfe zu schaffen.
4.4.
Im Falle des Vorliegens eines Mangels und der fehlgeschlagenen Abhilfe durch die Berliner Landpartie, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Anstelle der Kündigung kann er die Veranstaltung wahrnehmen und im Fall der fehlgeschlagenen Abhilfe Minderung der Vergütung verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung setzen voraus, dass die Berliner Landpartie den hierzu führenden Umstand zu vertreten hat. Hat sie ihn nicht zu vertreten, bestehen keine Schadensersatzansprüche.
4.5.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich an eine Geschäftsstelle der Berliner Landpartie zu richten. Unterlässt der Kunde die fristgemäße Mängelanzeige schuldhaft, bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber der Berliner Landpartie. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der rechtzeitigen Geltendmachung verhindert war und diese unverzüglich nachholt.
4.6.
Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
5. Beschränkung der Haftung
5.1.
Die Berliner Landpartie beschränkt ihre Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf das dreifache der vereinbarten Vergütung. Im übrigen ist die Haftung für Lebens-, Gesundheits- und Körperschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für psychische und physische Leiden, die bereits vor Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung der Berliner Landpartie im Kern angelegt waren, wird keine Haftung übernommen.
5.2.
Die Haftungsbegrenzung umfasst insbesondere auch solche Schäden, die infolge besonderer Veranstaltungen entstehen, ohne dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung durch die Berliner Landpartie vorliegt. Besondere Veranstaltungen diesen Sinnes sind beispielsweise folgende Veranstaltungen und Workshops:
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Pflanzenkunde und Zubereitung von Wildpflanzen
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Heilkräuterwanderung und Zubereitung sowie Konservierung von Heilkräutern für den heimischen Gebrauch
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Erlebnistouren mit Kontakt zu Tieren
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Sporttouren
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nicht abschließend
5.3.
Die Berliner Landpartie stellt die gewissenhafte Auswahl ausschließlich geeigneter Veranstaltungs- und Workshopleiter sicher und haftet nur für die Auswahl und Überwachung dieser Personen. Eine darüber hinausgehende Haftung findet nicht statt.
6. Herstellen von Kontakt
6.1.
Auf Wunsch mehrer oder einzelner Kunden stellt die Berliner Landpartie den Kontakt zwischen diesen Kunden her, damit diese auf eigene Veranlassung und Verantwortung eine gemeinsame Anfahrt zum Veranstaltungsort organisieren können. Hierbei wird die Berliner Landpartie von diesen Kunden ermächtigt, die betreffenden Kontaktdaten herauszugeben.
6.2.
Die Berliner Landpartie wird dabei ausschließlich als Kontaktvermittlerin tätig. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Berliner Landpartie keine Beförderungsleistungen übernimmt oder schuldet. Sofern sich Kunden nach Punkt 6.1. zusammenschließen wollen, erfolgt dies ausschließlich auf deren eigene Veranlassung und eigene Verantwortung. Die Berliner Landpartie haftet weder für eine pünktliche Ankunft noch für entstehende Lebens-, Gesundheits-, Körper- sowie Vermögensschäden.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland, für Personen, die ihren Gerichtsstand nach Abschluss dieses Vertrages ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für Passivprozesse, ist der Sitz der Berliner Landpartie.
8. Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen, die ohne Beachtung der Schriftform vorgenommen werden, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen im Ganzen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem bezweckten Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nahesten kommt. Für Lücken und / oder Ergänzungen dieser Bestimmungen gilt das Vorstehende entsprechend.
